Mietverwaltung in Fürstenfeldbruck & Umgebung
Ihr Miethaus soll Ertrag bringen – nicht Arbeit machen. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung Ihrer Mietimmobilie.
Ein Miethaus zu besitzen heißt oft: Anrufe am Abend, Nebenkostenabrechnungen am Wochenende und die Suche nach einem Handwerker, wenn es am wenigsten passt. Mit uns geben Sie all das ab. Wir betreuen Ihre Mieter, führen die Buchhaltung und halten Ihre Immobilie technisch wie wirtschaftlich in Schuss – Sie bekommen regelmäßige, verständliche Berichte.
Bei Mieterwechseln handeln wir schnell: Besichtigungen, sorgfältige Mieterauswahl, rechtssichere Verträge und dokumentierte Übergaben. Leerstand kostet Rendite – deshalb sorgen wir für zügige, aber saubere Neuvermietung.
Unsere Leistungen im Detail
- Kompletter Mieterkontakt – vom Anliegen bis zur Beschwerde
- Nebenkostenabrechnung und laufende Mietbuchhaltung
- Neuvermietung: Besichtigungen, Mieterauswahl, Vertragswesen
- Wohnungsübergaben und -abnahmen mit Protokoll und Zählerständen
- Mietanpassungen und konsequentes Forderungsmanagement
- Koordination von Reparaturen, Wartung und Modernisierungen
- Regelmäßige Eigentümerberichte mit allen Zahlen auf einen Blick
Nebenkostenabrechnung ohne Streit
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – danach sind Nachforderungen in aller Regel ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir rechnen deshalb fristgerecht ab und legen nur Kosten um, die nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig und im Mietvertrag vereinbart sind.
Heiz- und Warmwasserkosten verteilen wir nach der Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, den Rest nach Wohnfläche. Auch die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem gesetzlichen Stufenmodell übernehmen wir. Grundlage sind sauber dokumentierte Zählerstände aus unserem Zählererfassungstool – damit jede Position nachvollziehbar bleibt.
Vom Mieterwechsel bis zur Kaution
Bei einem Mieterwechsel kümmern wir uns um alles: Besichtigungen, Auswahl der Interessenten, Mietvertrag und Übergabe. Das Übergabeprotokoll hält Zustand, Schlüssel und Zählerstände fest und wird von beiden Seiten unterschrieben – das verhindert spätere Diskussionen über Schäden oder Verbräuche. Klingel- und Briefkastenschilder tauschen wir über unser Schildertool gleich mit.
Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden (§ 551 BGB). Wir verwalten Kautionen ordnungsgemäß und rechnen sie beim Auszug korrekt ab.
Klare Übersicht für Sie als Eigentümer
Sie erhalten regelmäßig einen Bericht mit Mieteingängen, Ausgaben und anstehenden Maßnahmen. Größere Reparaturen oder Modernisierungen besprechen wir vorher mit Ihnen und legen vergleichbare Angebote vor. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Immobilie, ohne sich um das Tagesgeschäft kümmern zu müssen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Ein Ansprechpartner für Mieter, Handwerker und Behörden
- Dokumentierte Übergaben mit unserem Zähler- und Schildertool
- Schnelle Reaktion bei Schäden durch unser Fachfirmen-Netzwerk
Fragen zur Mietverwaltung
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wer bis zum 31. Dezember abrechnet, muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember des Folgejahres zustellen. Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.
Welche Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden?
Umlagefähig sind die in der Betriebskostenverordnung genannten Kosten – etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart und Gebäudeversicherungen –, soweit der Mietvertrag das vorsieht. Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Reparaturen dürfen nicht umgelegt werden.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 BGB).
Wer zahlt die CO₂-Kosten der Heizung?
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Wir berechnen die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung.
Bekommen Mieter unterjährig Verbrauchsinformationen?
Ja, wenn fernablesbare Zähler eingebaut sind: Dann müssen Mieter nach der Heizkostenverordnung monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Unsere digitale Zählererfassung schafft dafür die saubere Datengrundlage.
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