Verwalterwechsel
Verwalterwechsel in 5 Schritten – so einfach geht es wirklich
Viele Eigentümergemeinschaften bleiben jahrelang bei einer Verwaltung, mit der sie unzufrieden sind – aus Sorge, ein Wechsel sei kompliziert. Dabei ist der Ablauf klar geregelt und mit dem richtigen Partner unkompliziert.
Schritt 1: Angebot einholen und vergleichen. Schritt 2: Den Punkt „Verwalterwechsel“ auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen. Schritt 3: Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit die Abberufung der alten und die Bestellung der neuen Verwaltung. Schritt 4: Die neue Verwaltung übernimmt Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge. Schritt 5: Eigentümer, Mieter und Dienstleister werden informiert – fertig.
Wir begleiten Sie durch alle fünf Schritte und übernehmen die komplette Abwicklung mit der bisherigen Verwaltung. Für Sie bleibt nur eine Entscheidung – den Rest erledigen wir. Mehr zur WEG-Verwaltung →
Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung verstehen: Darauf sollten Eigentümer achten
Die Nebenkostenabrechnung ist der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern, Eigentümern und Verwaltung. Die meisten Konflikte entstehen dabei nicht durch falsche Zahlen, sondern durch fehlende Nachvollziehbarkeit.
Eine gute Abrechnung ist vollständig (alle umlagefähigen Kosten nach Betriebskostenverordnung), fristgerecht (spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) und transparent: Jeder Posten lässt sich bis zum Beleg und zum Zählerstand zurückverfolgen.
Genau hier setzen wir an: Mit unserem Zählererfassungstool sind alle Zählerstände strukturiert dokumentiert – vom Einzug bis zur Jahresablesung. So können wir jede Position der Abrechnung belegen, und Rückfragen sind in Minuten statt Wochen geklärt.
WEG-Versammlung
Die Eigentümerversammlung: Ihre Rechte als Eigentümer
Einmal im Jahr treffen sich Wohnungseigentümer zur ordentlichen Eigentümerversammlung – dem wichtigsten Entscheidungsgremium der WEG nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hier werden Wirtschaftsplan, Abrechnung, Instandhaltungen und die Verwaltung selbst beschlossen.
Als Eigentümer haben Sie das Recht auf fristgerechte Einladung (in der Regel drei Wochen vorher) mit vollständiger Tagesordnung, auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und darauf, eigene Punkte auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Beschlüsse werden protokolliert und sind für alle bindend – auch für die Verwaltung.
Wir bereiten Versammlungen so vor, dass Entscheidungen leichtfallen: verständliche Unterlagen vorab, klare Beschlussvorlagen mit Kostenvergleichen und ein Protokoll, das zeitnah bei allen Eigentümern liegt. Und danach setzen wir die Beschlüsse auch wirklich um – mit dokumentiertem Stand für den Beirat.