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Leistung

WEG-Verwaltung in Fürstenfeldbruck & Umgebung

Wir verwalten Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft mit Struktur, Erfahrung und kurzen Wegen – von der Versammlung bis zur Abrechnung.

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist Vertrauenssache: Es geht um gemeinsames Eigentum, gemeinsames Geld und Entscheidungen, die alle betreffen. Als Ihre WEG-Verwaltung im Landkreis Fürstenfeldbruck sorgen wir dafür, dass Ihre Gemeinschaft handlungsfähig bleibt – mit sauber vorbereiteten Versammlungen, klaren Beschlussvorlagen und einer Buchhaltung, die jeder Eigentümer nachvollziehen kann.

Was uns von vielen Verwaltungen unterscheidet: Wir kennen Gebäude nicht nur aus Unterlagen, sondern aus der täglichen Praxis am Objekt. Instandhaltungsbedarf erkennen wir früh, Angebote von Fachfirmen können wir fachlich einschätzen – das spart Ihrer Gemeinschaft bares Geld.

Unsere Leistungen im Detail

  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung inkl. Protokoll
  • Umsetzung und Nachverfolgung der Beschlüsse mit dokumentiertem Stand
  • Erstellung von Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage und des Gemeinschaftskontos
  • Organisation von Instandhaltung, Reparaturen und Sanierungen
  • Kommunikation mit Eigentümern, Beirat, Versicherungen und Behörden
  • Jährliche Belegprüfung gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat

Was eine gute WEG-Verwaltung ausmacht

Seit der WEG-Reform 2020 hat der Verwalter mehr Handlungsspielraum: Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung darf er eigenständig veranlassen, und bei dringenden Fällen – etwa einem Wasserschaden – muss er sofort handeln können. Umso wichtiger ist, dass die Gemeinschaft ihrer Verwaltung vertrauen kann. Wir legen deshalb offen, was wir entscheiden, und stimmen größere Maßnahmen immer vorher mit dem Verwaltungsbeirat oder der Versammlung ab.

Die Eigentümerversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, die Einladung geht spätestens drei Wochen vorher an alle Eigentümer. Wir verschicken mit der Einladung die Tagesordnung, vergleichbare Angebote und klare Beschlussvorschläge, damit jeder gut vorbereitet abstimmen kann. Jeder Beschluss landet anschließend in der Beschluss-Sammlung – so ist auch Jahre später nachvollziehbar, was die Gemeinschaft entschieden hat.

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltungsrücklage

Für jedes Wirtschaftsjahr erstellen wir den Wirtschaftsplan mit den voraussichtlichen Kosten und dem Hausgeld jedes Eigentümers. Nach Ablauf des Jahres folgen die Jahresabrechnung und der Vermögensbericht, der den Stand der Rücklagen und das Vermögen der Gemeinschaft zeigt. Beides erhalten Sie verständlich aufbereitet – mit Belegen, die der Beirat jederzeit prüfen kann.

Die Erhaltungsrücklage planen wir vorausschauend: Wir halten fest, wann Dach, Heizung, Fassade oder Leitungen voraussichtlich Arbeit verursachen, und richten die Zuführung zur Rücklage danach aus. So lassen sich größere Maßnahmen finanzieren, ohne dass die Gemeinschaft von einer hohen Sonderumlage überrascht wird.

Technisches Verständnis statt reiner Aktenverwaltung

Wir kommen aus der Objektbetreuung und haben einen technischen Hintergrund. Das zeigt sich im Alltag: Bei regelmäßigen Begehungen erkennen wir Verschleiß früh, Handwerkerangebote können wir fachlich einordnen, und bei Sanierungen wissen wir, welche Fragen man stellen muss. Für Ihre Gemeinschaft heißt das weniger Überraschungen, fundiertere Entscheidungen und Kosten, die im Rahmen bleiben.

So übernehmen wir Ihre WEG

  • Beschluss der Versammlung – die Gemeinschaft bestellt uns mit einfacher Mehrheit
  • Geordnete Übernahme – Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge übernehmen wir von der bisherigen Verwaltung
  • Information an alle – Eigentümer, Mieter und Dienstleister erhalten alle neuen Ansprechpartner
Häufige Fragen

Fragen zur WEG-Verwaltung

Für wie lange wird ein WEG-Verwalter bestellt?

Die Eigentümerversammlung bestellt den Verwalter per Beschluss für höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre (§ 26 WEG). Danach kann die Gemeinschaft den Verwalter erneut bestellen.

Kann die Gemeinschaft ihren Verwalter jederzeit abberufen?

Ja. Seit der Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG).

Muss die Eigentümerversammlung vor Ort stattfinden?

Die Versammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer auch online teilnehmen können. Außerdem können Beschlüsse im Umlaufverfahren in Textform gefasst werden, wenn alle Eigentümer zustimmen (§ 23 WEG).

Was darf der Verwalter ohne Beschluss entscheiden?

Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, sowie Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind (§ 27 WEG). Die Gemeinschaft kann diese Befugnisse per Beschluss erweitern oder einschränken – etwa durch eine Wertgrenze.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Übernahme?

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Beschluss-Sammlung und Protokolle, die letzten Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, Kontoauszüge, laufende Verträge wie Versicherungen und Wartungsverträge sowie technische Unterlagen. Was fehlt, fordern wir bei der bisherigen Verwaltung an.

Bereit für eine Verwaltung, die sich wirklich kümmert?

Unverbindliches Erstgespräch – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Angebot anfordern Jetzt anrufen: 08141 509 89 51
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