Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung? Wir kümmern uns um Wohnung, Mieter und Zahlen – Sie lehnen sich zurück.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum – aber wer kümmert sich um Ihre Wohnung? Genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung an: Wir betreuen Ihre vermietete Eigentumswohnung wie ein eigenes kleines Mietobjekt, vom Mieterkontakt über die Abrechnung bis zur Neuvermietung.
Auf Wunsch vertreten wir Sie auch gegenüber der WEG-Verwaltung: Wir prüfen Hausgeldabrechnungen, nehmen an Eigentümerversammlungen teil und achten darauf, dass Ihre Interessen als Eigentümer gewahrt bleiben – besonders wertvoll, wenn Sie nicht vor Ort wohnen.
Unsere Leistungen im Detail
- Betreuung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung inkl. Mieterkontakt
- Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter – pünktlich und korrekt
- Neuvermietung mit Besichtigung, Auswahl und Vertrag
- Übergaben und Abnahmen mit dokumentierten Zählerständen
- Prüfung der Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen in Ihrem Auftrag
- Koordination von Reparaturen im Sondereigentum
Warum Ihre Wohnung eine eigene Verwaltung braucht
Viele Wohnungseigentümer gehen davon aus, dass sich die WEG-Verwaltung um alles kümmert. Tatsächlich ist sie nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig: Dach, Fassade, Treppenhaus, gemeinsame Technik. Für Ihre vermietete Wohnung – den Mietvertrag, die Anliegen Ihres Mieters, Reparaturen im Sondereigentum und die Nebenkostenabrechnung – sind Sie als Vermieter selbst verantwortlich. Genau diese Aufgaben übernehmen wir.
Von der Hausgeldabrechnung zur Mieter-Abrechnung
Die Hausgeldabrechnung der WEG kann nicht einfach an den Mieter weitergegeben werden. Sie enthält Positionen, die nicht umlagefähig sind – etwa die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage oder Instandhaltungskosten. Wir rechnen diese Positionen heraus, ergänzen umlagefähige Kosten, die direkt bei Ihnen anfallen, wie die Grundsteuer, und erstellen daraus eine korrekte Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.
Wichtig: Die Zwölf-Monats-Frist gegenüber dem Mieter gilt auch dann, wenn die Hausgeldabrechnung der WEG erst spät vorliegt. Wir behalten die Termine im Blick und fordern fehlende Unterlagen rechtzeitig bei der WEG-Verwaltung an.
Ihre Stimme in der Eigentümerversammlung
Auf Wunsch vertreten wir Sie in der Eigentümerversammlung. Dafür genügt eine Vollmacht in Textform, sofern die Gemeinschaftsordnung die Vertretung nicht einschränkt. Wir prüfen vorab die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen, stimmen in Ihrem Sinne ab und berichten Ihnen anschließend, was beschlossen wurde und was das für Ihre Wohnung bedeutet.
Ideal für Sie, wenn …
- Sie nicht in der Nähe Ihrer Wohnung wohnen und einen verlässlichen Partner vor Ort brauchen
- Sie mehrere Wohnungen besitzen und Verwaltung bündeln möchten
- Sie sich um nichts mehr kümmern möchten – außer um die jährliche Übersicht, die wir Ihnen schicken
Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Brauche ich eine Sondereigentumsverwaltung, wenn es schon einen WEG-Verwalter gibt?
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten und sich nicht selbst um Mieter, Abrechnung und Reparaturen kümmern möchten: ja. Der WEG-Verwalter betreut nur das Gemeinschaftseigentum und ist nicht Ansprechpartner Ihres Mieters.
Kann ich die Hausgeldabrechnung an meinen Mieter weitergeben?
Nein. Die Hausgeldabrechnung enthält nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltervergütung, Rücklagenzuführung und Instandhaltung. Für den Mieter muss daraus eine eigene Betriebskostenabrechnung erstellt werden.
Dürfen Sie mich in der Eigentümerversammlung vertreten?
Ja, mit einer Vollmacht in Textform (§ 25 WEG). Manche Gemeinschaftsordnungen beschränken den Kreis möglicher Vertreter – das prüfen wir vorab.
Lohnt sich die Verwaltung auch für eine einzelne Wohnung?
Besonders dann, wenn Sie nicht in der Nähe wohnen oder wenig Zeit haben. Wir kalkulieren den Aufwand für Ihre Wohnung individuell und machen Ihnen ein transparentes Angebot.
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